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Satzung vom 17.01.1993 mit letzter Änderung vom 24.01.2025 , Änderungseintrag beim Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am
27.2.2025
Präambel
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige
Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich, divers (m/w/d)
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für
alle Geschlechter.
Artikel 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Der Name des Vereins lautet: „Freundes- und
Fördererkreis der Deutschen Pfadfin-derschaft St. Georg, Stamm St.
Paulus, Berlin-Moabit e.V.“. Der Name des Vereins kann nur mit den
Stimmen aller Mitglieder geändert werden.
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Er dient ausschließlich und
unmittelbar gemein-nützigen und kirchlichen Auf-gaben im Sinne des
Abschnitts „steuerbegünstigte Zwe-cke“ der Abgaben-ordnung durch
Förderung der Jugendarbeit der Deutschen Pfadfin-derschaft St. Georg,
Stamm St. Paulus, Berlin-Moabit. Er ist frei von parteipolitischen
Bindungen und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  
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Artikel 2
Aufgaben des Vereins
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Die Aufgaben des Vereins sind:
die pädagogischen, seelsorglichen und sozialen Aufgaben der Deutschen
Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm St. Paulus, Berlin-Moabit ideell, praktisch
und wirtschaftlich zu fördern und damit im Besonderen:
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den
ehrenamtlichen Gruppenleitern eine gute Leiterschulung zu ermöglichen
-
die Gruppenarbeit
durch die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, Spielgeräten, Zeltmaterial
und Lagergegenständen zu unterstützen
-
Freunde und
Ehemalige über die Arbeit zu informieren und zu Spenden bewege
Die Eigenständigkeit der Deutschen
Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm St. Paulus, Berlin Moabit bleibt unangetastet.
Dieser Absatz kann nur mit den Stimmen aller Mitglieder geändert werden.
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Artikel
3 Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft kann jeder beantragen, der die Aufgaben des Vereins
unterstützen will und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitglieder sind
beitragspflichtig.
Die Mitglieder des Vereins sind Freunde und Förderer, die auf schriftlichen
Antrag auf-genommen werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm St. Paulus,
Berlin-Moabit hat für die Dauer seiner Amtszeit das Recht, beitragsfrei Mitglied
zu werden.
Sofern auf Landes- oder Bundesebene ein ähnlicher Verband existiert, ist der
Verein dort korporatives Mitglied.
Die Mitgliedschaft endet mit dem freiwilligen Austritt, durch Tod oder durch die
Entlas-sung aus der Mitgliedschaft. Die schriftliche Austrittserklärung muss
spätestens ein Monat vorher dem Vorstand vorliegen.
Über die Entlassung aus der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Sie darf
nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen und muss begründet werden. Die
Entscheidung ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
Gegen den Ausschluss eines Mitgliedes ist der Einspruch zulässig, über den die
Mit-gliederversammlung entscheidet. Das betroffene Mitglied hat bei der
Abstimmung kein Stimmrecht. Während des Entlassungsverfahrens ruhen die
Mitgliedschaft, sowie alle Ämter.
  
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Artikel
4 Beiträge und Spenden---------------------------
Jedes Mitglied
erklärt, wie hoch sein Jahresbeitrag ist. Der Mindestbeitrag ist in einer
Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung festzulegen.
Mit dem Eintritt in den Verein ist der Jahresbeitrag zu entrichten. Die
Folgebeiträge werden jeweils zum 1. Januar fällig.
Eine Beitragserstattung ist ausgeschlossen.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhält-nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zweckgebundene Spenden
sind ent-sprechend zu verwenden, sofern der angegebene Zweck sich mit den
Aufgaben des Vereins im Sinne dieser Satzung vereinbaren lässt. Andernfalls ist
die Spende an den Spender zurückzuzahlen.
  
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Artikel
5 Organe des Vereins-----------------------------
Die Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
 
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Artikel 6
Mitgliederversammlung-----------------------
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Die Mitgliederversammlung ist das
oberste Beschlussorgan. Sie tritt einmal im Ge-schäftsjahr zusammen. Die
Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der
Tagesordnung. Zwischen Absendetag der Einberufung und dem Tag der
Mitgliederversammlung müssen vier Wochen liegen. Anträge der Mitglieder müssen
spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand
vorliegen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn
das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der
Vereins-mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und einer entsprechenden
Begründung die Einberufung verlangt.
Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einberufung ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie ist nicht
beschlussfähig, wenn sich mindestens die Hälfte der Mitglieder schriftlich
entschuldigt hat.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht derjenigen Mitglieder, die den
laufenden Beitrag nicht bezahlt haben, ruht. Bei der Beschlussfassung
entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung beschließt über:
a) Die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer,
b) Die Aufstellung von Grundsätzen über die Verwendung der Mittel im Sinne
dieser
Satzung,
c) den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und die geprüfte Jahresrechnung,
sowie die Entlastung des Vorstandes,
d) den Einspruch gegen den Ausschluss eines Mitgliedes.
e) den Termin für die nächste ordentliche Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung soll außerdem dem persönlichen Kontakt und dem
Gedankenaustausch zwischen den Mitgliedern dienen.
  
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Artikel
7 Vorstand-----------------------------------
Der Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten Stellvertretern. Der Vorstand ernennt
einen Schriftführer und einen Schatz-meister. Die Vor-standsmitglieder erfüllen
ihre Aufgaben ehrenamtlich. Sie müssen Mitglieder des Vereins sein.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren
gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wurde. Beim
Ausscheiden während einer Wahlperiode wählt die Mitgliederversammlung bis zum
Ende der Wahl-periode einen Nachfolger.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden
oder vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder mittels moderner
Telekom-munikationsmittel einberufen werden.
Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB und
vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Aufgaben des Vorstandes sind die Geschäftsführung des Vereins, die Entscheidung
über Aufnahmeanträge, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
und die Verwendung der Mittel im Sinne dieser Satzung auf Vorschlag der
Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm St. Paulus in Berlin-Moabit und den
Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
  
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Artikel
8 Beurkundung und Beschlüsse der
Vereinsorgane
Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine
Nieder-schrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und
vom Schrift-führer oder einem von der Mitgliederversammlung gewählten
Protokollführer zu unter-zeichnen ist.
  
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Artikel
9 Satzungsänderung------------------------------ -
Änderungen der Satzung erfolgen auf der
Mitgliederversammlung mit den Stimmen von mehr als Zweidrittel der anwesenden
Mitglieder. Über Satzungsänderungen darf nur abgestimmt werden, wenn den
Mitgliedern mit der Tagesordnung Art und Umfang der beabsichtigten Änderung
mitgeteilt wurde.
Die in Artikel 1 und Artikel 2 gekennzeichneten Absätze sowie dieser Artikel
können nur mit den Stimmen aller Mitglieder geändert werden.
Redaktionelle Änderungen zum Angleichen an eine einheitliche Bundes- oder
Landes-regelungen sind mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder
möglich. Ebenso ist eine Erweiterung des Aufgabenkataloges mit der Mehrheit der
Stimmen der anwesenden Mitglieder möglich, jedoch müssen sich diese Aufgaben auf
die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg beziehen. Andernfalls ist der Verein
aufzulösen und ein Nachfolgeverein zu gründen. Mit der Mehrheit von 75 % der
Mitglieder kann diesem Nachfolgeverein das Vereinsvermögen übertragen werden.
  
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Artikel
10 Auflösung des Vereins----------------------------
Der Verein ist aufgelöst, wenn 75 % der
Mitglieder eine Auflösung beschließen.
Stimmen weniger als 75 % jedoch mehr als 50 % der Mitglieder für eine Auflösung
des Vereins, so ist eine Mitgliederversammlung mit der Auflösung auf der
Tagesordnung einzuberufen. Der Tagesordnung ist ein Abdruck dieses Artikels
beizufügen. Der Verein ist aufgelöst, wenn 75 % der anwesenden Mitglieder eine
Auflösung beschließen. Zwischen Einladung und Mitgliederversammlungen muss eine
Frist von 6 Wochen lie-gen. Sind Mitglieder zu dieser Mitgliederversammlung
verhindert, so kann das Votum für diese Abstimmung auch schriftlich beim
Vorstand vor der Abstimmung hinterlegt werden. Für die Abstimmung über die
Auflösung gelten diese Mitglieder als anwesend.
Der Vorstand leitet die Abwicklung der Auflösung.
Mit dem Beschluss über die Auflösung ist auch über den Verbleib des
Vereinsvermö-gens durch die Mitgliederversammlung zu entscheiden. Das Ver-mögen
darf nur für gemeinnützige Zwecke verwandt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall gemeinnütziger Zwecke fällt sein
Vermögen an den gemeinnützigen Rechtsträger Deutsche Pfadfinderschaft St Georg,
Diöze-sanverband Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat. Ist eine Übertragung auf diesen Rechtsträger nicht
möglich, so ist das Vermögen der katholischen Pfarrei St. Elisabeth, Gemeinde
St. Paulus zur Verfügung zu stellen, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke der katholischen Jugendarbeit in Berlin Moabit zu verwenden
hat.
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Stand: Januar
2025 , genehmigt auf der Mitglieder Versammlung vom 24.1.2025
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